Mit KLM wieder von Dresden nach Amsterdam

27.04.2021 PS
E195-E2 für KLM Cityhopper
KLM Cityhopper Embraer E195-E2 (Foto: Embraer)

Ab Sonntag, den 2. Mai 2021, wird es wieder Linienflüge zwischen Amsterdam und Dresden geben.

Die Fluggesellschaft KLM verbindet sonntags, dienstags sowie donnerstags Amsterdam mit der sächsischen Landeshauptstadt. Ab dem 3. Mai startet die Airline jeweils montags, mittwochs sowie freitags von Dresden aus zum internationalen Drehkreuz Amsterdam-Schiphol. Die Verbindung war wegen der Pandemie sechs Monaten lang unterbrochen.

Testmöglichkeiten am Airport

Die Firma CoCare GmbH bietet kostenpflichtige PCR-Tests sowie Antigen-Schnelltests an den Mitteldeutschen Flughäfen an.

Testpflicht für Reiserückkehrer aus dem Ausland

Seit dem 30. März 2021 gilt eine Testpflicht für alle Reiserückkehrer aus dem Ausland. Alle Personen, die mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen möchten, müssen der Fluggesellschaft vor dem Abflug einen negativen Corona-Test vorlegen. Ohne das negative Testergebnis dürfen sie nicht befördert werden. Fluggäste werden daher gebeten, sich direkt bei ihrer Airline beziehungsweise ihrem Reiseveranstalter zu informieren, wie die erforderlichen Corona-Tests vor dem Rückflug durchgeführt werden.

Schutz der Gesundheit hat oberste Priorität

Die Mitteldeutschen Flughäfen haben bereits nach dem ersten Lockdown im vergangenen Jahr umfangreiche Vorkehrungen zum Gesundheitsschutz von Fluggästen, Besuchern, Partnern und Beschäftigten getroffen.

In den Terminals muss eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Vor den Gebäuden stehen Automaten zur Verfügung, an denen FFP2-Masken erhältlich sind.

An den Check-in-Schaltern und bei der Bordkartenkontrolle wurden schützende Kunststoffscheiben installiert. Monitore, Schilder und Durchsagen erinnern die Fluggäste und Besucher an die Einhaltung der Verhaltens- und Hygienevorschriften. Außerdem sind Markierungen am Boden angebracht, um beispielsweise am Check-in und der Sicherheitskontrolle an die geltenden Abstandsregeln zu erinnern. Sitzmöglichkeiten in den Terminals sind ebenfalls mit Abstandsmarkierungen versehen.

Auch während des Fluges ist es Pflicht, an Bord einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Über die jeweils geltenden Bestimmungen sollten sich Fluggäste im Voraus bei ihrer Fluggesellschaft oder ihrem Reiseveranstalter informieren. Gleiches trifft für die Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie die dort gültigen Hygieneregeln zu.

Mitteldeutsche Flughafen AG

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