Verbot für Ultraleichtflugzeuge ist rechtswidrig

06.12.2013 RK
Ultraleichtflugzeug_400

Das in der Schweiz seit vielen Jahren bestehende faktische Verbot von Ultraleichtflugzeugen mit einer Tragflächenbelastung von 20 kg/Quadratmeter und mehr, ist rechtswidrig. Dies hält das Bundesgericht in seinem Urteil vom 13. November 2013 fest.

In einem vom Bundesgericht zu beurteilenden Fall ging es um das Begehren der Swiss Microlight Flyers (SMF), einem Spartenverband des Aero-Club der Schweiz, ein Ultraleichtflugzeug vom Typ P&M Aviation QuikR in der Schweiz zum Eintrag in das Luftfahrzeugregister zuzulassen. Dies wurde vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) abgelehnt. In der Folge erhob der SMF beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Entscheid des BAZL Beschwerde, welche abgewiesen wurde. Der SMF zog den Fall weiter und klagte beim Bundesgericht. Dieses hat nun geurteilt und dem SMF vollumfänglich Recht gegeben. Ein jahrzehntelanger Kampf «Das BAZL verbietet seit 29 Jahren die Zulassung von Ultraleichtflugzeugen mit der Begründung, es bestehe seitens des Amtes keine Verpflichtung, solche Luftfahrzeuge zuzulassen», verdeutlicht Anton Landolt, Präsident der SMF. «Es wurde behauptet, mit der Zulassung wären ein Mehrverkehr, zusätzliche Lärm und Schadstoffemissionen sowie negative Einflüsse auf die Umwelt und Sicherheit verbunden.» Demgegenüber stellten sich die Swiss Microlight Flyers auf den Standpunkt, dass diese Luftfahrzeuge mit einem Verbrauch von lediglich 6,5 Litern pro Stunde und modernster Motorentechnologie einen positiven Effekt auf die Umwelt haben werden, da einige Piloten sich dazu entschliessen würden, von herkömmlichen Flugzeugen auf diese leisen und sparsamen umzusteigen. Keine Rechtsgrundlage für das Verbot Laut Urteil erhält nun der SMF, vertreten durch den Aero-Club-Rechtsanwalt Philip Bärtschi, vom Bundesgericht vollumfänglich Recht. Dieses hält fest, dass der Ausschluss der Zulassung dieser Flugzeuge per Richtlinie eine Gesetzesverletzung darstelle. Auch eine Rechtsetzungsdelegation vom Bundesamt für Umwelt, Energie und Verkehr (UVEK) an das BAZL sei als gesetzeswidrig zu erachten. Eine rechtliche Grundlage für das Verbot solcher Flugzeuge existiere nicht. Die Sache wird vom Bundesgericht an das BAZL zurückgewiesen. Dieses muss nun erneut prüfen, ob das Luftfahrzeug P&M Aviation QuikR im Luftfahrzeugregister eingetragen und zum Verkehr im schweizerischen Luftraum zugelassen werden kann.
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