REGA: Gefährliche Laser-Attacken

08.09.2010 RK
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Am Schweizer Himmel werden Laser-Attacken immer zahlreicher. Die Rega stellt eine Zunahme solcher unverantwortlicher Taten gegenüber Helikopterpiloten fest. Insbesondere die Crews der Rega-Einsatzbasen im Flachland, oft in der Nacht unterwegs, sind betrof

Die Gefahr für die Besatzungen, aber auch für die Patienten ist gross. Einen Laserstrahl gegen eine Person oder ein Luftfahrzeug zu richten ist illegal und strafbar. Ein einfacher Laser-Pointer – wie er beispielsweise für Präsentationen eingesetzt wird – genügt bereits, um einen Piloten in mittlerer Höhe empfindlich zu stören. Die Gefahr steigt, wenn stärkere Geräte eingesetzt werden, wie sie beispielsweise zu Vermessungszwecken verwendet werden. Abhängig von Kraft und Reichweite des Laserstrahls wird das Cockpit eines Helikopters einer grossen Helligkeit ausgesetzt: Zeitweilige Blindheit des Piloten oder sogar Ablösungen der Netzhaut können die Folge sein. Signifikanter Anstieg im Jahr 2010
Im Jahr 2009 registrierte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) 40 Fälle von Laser-Attacken, diese Zahl wird im 2010 übertroffen. Auch die Rega registriert immer mehr solche strafbaren Handlungen. Im Jahr 2009 wurden sechs Fälle registriert, während es im laufenden Jahr bereits deren zehn sind. Markus Rieder, Safety Officer der Rega, präzisiert: „Viele unserer Piloten machen früher oder später diese gefährliche Erfahrung. Wer einen Laserstrahl auf ein Luftfahrzeug richtet, setzt ganz direkt die Sicherheit von Besatzungsmitgliedern und Patienten aufs Spiel. Wird der Pilot geblendet, kann er die Kontrolle über den Helikopter verlieren.“ Die Rega fliegt regelmässig auch nachts in geringer Höhe, womit ihre Helikopter solch unverantwortlichem Tun besonders ausgesetzt sind. Insbesondere auch während dem Start oder der Landung könnten die Konsequenzen gravierend sein. Die Rega hat im Jahr 2010 bereits über 1000 Flüge in der Nacht durchgeführt. Identifizierung und Strafanzeige
Die Rega-Piloten sind gehalten, die Polizei über Laser-Attacken zu informieren, um eine Identifizierung der Täter durch die Polizei zu ermöglichen. Die Vorfälle werden auch dem Bundesamt für Zivilluftfahrt gemeldet und eine Strafanzeige deponiert. Es muss daran erinnert werden, dass die Beeinträchtigung der Sicht des Piloten eines Luftfahrzeugs durch einen Laser auch für den Täter gravierende Konsequenzen haben kann. Wer die Besatzung eines Luftfahrzeugs blendet, hat damit zu rechnen, sich dafür vor der Justiz verantworten zu müssen. Mehrere diesbezügliche Abklärungen sind derzeit im Gang. Link: Informationen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL zu diesem Thema

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