Warum eigentlich keine General Aviation in Dübendorf

23.06.2009 RK
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Dübendorf, ein Begriff für die Schweizer Militärluftfahrt, könnte der Flugplatz nicht für die zivile Luftfahrt umgenutzt werden?

Foto: Luftwaffe Schweiz, Flugplatz Dübendorf

Warum eigentlich keine Zivilaviatik in Dübendorf?

Schon vor Bekanntgabe der vorläufigen Resultate der von der Zürcher Baudirektion in
Auftrag gegebenen Testplanung für den Flugplatz Dübendorf, haben sich lokale Politiker, darunter auch der Stadtpräsident von Dübendorf, Lothar Ziörjen, lautstark gegen eine mögliche zivilaviatische Nutzung des Flugplatzes Dübendorf stark gemacht. Dies findet nun seine Fortsetzung, nachdem besagte Testplanung auch Varianten mit ebensolcher Nutzung aufzeigt. Dabei kommt das Planungsteam „Gueller Gueller“ zum Schluss, dass die Erhaltung der aviatischen Infrastruktur durchaus veritable Vorteile für die Region bringen würde. Und das Team „Feddersen Klostermann“ verweist ebenfalls auf die zu erwartenden Synergien, macht aber zu recht die Anmerkung, dass ein betriebswirtschaftlich taugliches Nutzungskonzept entweder einen gut ausgelasteten Flugbetrieb oder eine vom Flugbetrieb unabhängige Finanzierung der Infrastruktur – beispielsweise bei gleichzeitigem Betrieb als Militärflugplatz, bedingt.
 
Die Frage stellt sich, weshalb verschliessen sich gewisse Kreise dieser einmaligen und zukunftsträchtigen Möglichkeit, Arbeitsplätze in der Region zu erhalten und neue zu generieren, ohne wenn und aber?
 
Von den Antagonisten wird hauptsächlich das folgende Argument, oder besser, die Befürchtung ins Feld geführt, dass bei Erhalt des Flugplatzes das Risiko bestehe, dass die sogenannte „General Aviation“ von Zürich-Kloten nach Dübendorf ausgelagert werde. Die damit verbundenen Immissionen wären für die Einwohner der Anrainergemeinden
inakzeptabel. Sie hätten schon genug unter dem Lärm der Südanflüge auf Zürich-Kloten zu leiden. Um weiter auf diese Argumentation einzutreten ist es nötig, den Begriff „General Aviation“ oder auf gut Deutsch „Allgemeine Luftfahrt“ zu definieren. Dazu muss man wissen, dass sich die gesamte Luftfahrt in drei Bereiche einteilen lässt:
 
A. die Allgemeine Luftfahrt
B. die Militärluftfahrt
C. die Linien- oder Verkehrsluftfahrt (inkl. Charter)
 
Als Allgemeine Luftfahrt bezeichnet man den Bereich der bleibt, wenn man Militär- und Linienluftfahrt ausklammert. Das heisst unter diesem Begriff finden sich unter anderem:
 
1. die Klein- oder sogenannte „Sportfliegerei“ mit Schulungsflügen auch am Abend und an Wochenenden. Die, so wie der Name sagt, meist mit kolbengetriebenen, einmotorigen Kleinflugzeugen fliegen. So quasi der „Individualverkehr“ in der Luft.
 
2. die Geschäftsluftfahrt oder „Business-Aviation“, welche in der Regel auf möglichst flexible Betriebszeiten, auch an Wochenenden und Feiertagen, angewiesen ist und meist mit hochmodernem, auf strenge Lärmvorschriften getrimmtem Gerät, Turboprop oder Jets, operiert.
 
Lassen Sie mich im Folgenden versuchen die Befürchtungen der Gegner zu entkräften:
 
Zu Punkt 1 – es ist hinlänglich bekannt, dass die Kleinfliegerei in Kloten „Unique“ seit
langem ein Dorn im Auge ist. Dies ist nicht neu, ich mag mich erinnern, dass bereits vor über 30 Jahren davon gesprochen wurde, die Kleinflieger vom Flughafen Kloten zu verbannen. Tatsächlich ist dies auch heute noch ein Thema. Die Stossrichtung der Befürworter eines Militärflugpatzes Dübendorf mit zivilem „Aviatik-Cluster“ ist aber eine andere (siehe unten)! Und, nicht zu vergessen, letztlich bestimmt der Eigentümer, in diesem Fall der Bund, wer oder was auf seinem Grund und Boden angesiedelt wird!
Zu Punkt 2 – auch hier gehen die Bestrebungen der, nennen wir sie mal „IG Flugplatz“ in
eine etwas andere Richtung. Es soll nicht die Geschäftsfliegerei per se nach Dübendorf geholt werden! Geplant ist die Ansiedlung von zivilaviatischen Wartungs-, Unterhalts-, Entwicklungs- und Forschungsbetrieben, sowie andern aviatiknahen Unternehmungen. Es soll kein Passagierterminal und kein regelmässiger Businessjet-Verkehr installiert werden! Die „flüsterleisen“ Businessjets würden in der Regel nur im Zusammenhang mit Aktivitäten der hier angesiedelten Unternehmungen, und dies nur zu den heute bekannten und sehr restriktiven Betriebszeiten (nur Werktags, Office-Hours), operieren.
Noch ein Wort zum „Lärm“. Das Attribut „flüsterleise“ mag auf den ersten Blick übertrieben erscheinen. Allerdings spricht man schon seit Inbetriebnahme der 4-strahligen Avro 146 RJ85 (Jumbolino) von einem „Flüsterjet“. Abgesehen davon, dass dieses als „Flüsterjet“ bezeichnete Flugzeug immerhin mit vier Triebwerken ausgerüstet ist, wurden seither die Triebwerke stetig weiter entwickelt – und leiser! Zudem sind die meisten herkömmlichen Businessjets mit „nur“ zwei (noch leiseren) Triebwerken ausgerüstet. Die neue Generation der „Very-Light-Jets“ (VLJ) zum Teil gar nur mit einem! Dazu noch ein Beispiel in Zahlen: Während ein Airbus A-340 beim Start 96.2 EPNdb (Effective perceived noise decibel) produziert, beträgt der Lärmpegel eines zweistraligen Learjet 60 Businessjets lediglich 70.8 EPNdb. Der eines ebenfalls zweistrahligen Embraer Phenom 100 (VLJ) beträgt nur noch 33 EPNdb! Dabei gilt es zu beachten, dass -10 db einer Halbierung des Lärms entsprechen!
Obwohl bekanntlich die Zukunft des Fluplatzes Dübendorf in erster Linie vom Entscheid des Bundesrates abhängt, so hoffe ich doch, dass die Einsicht wächst, dass der Flugplatz für die Region nicht, wie einige apodiktisch behaupten, ein Übel, sondern ein sorgfältig zu hegendes Erbe ist, damit es sich weiterhin als volkswirtschaftlicher Segen erweise!
 
Artikel von Markus Gisel, Vorstandsmitglied des Vereins Forum Flugplatz Dübendorf
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