Schweiz will neue Kampfflugzeuge

09.11.2017 RK
F-5E Tiger II
F-5E Tiger II (Foto: Schweizer Luftwaffe)

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. November 2017 Grundsatzentscheide zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Schweizer Luftraums getroffen.

Die Schweiz soll neue Kampfflugzeuge und ein neues System für die bodengestützte Luftverteidigung beschaffen. Dafür sollen maximal 8 Milliarden Franken eingesetzt werden. Für diese und weitere Investitionen wird das Armeebudget ab 2021 um jährlich jeweils 1,4 Prozent wachsen. Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, bis Februar 2018 Varianten für mögliche Vorlagen zu erarbeiten. Geprüft werden sollen ein Planungsbeschluss, eine Revision des Militärgesetzes, der übliche Weg über die Armeebotschaft oder andere Möglichkeiten.

Die heutigen Mittel zum Schutz des Luftraums erreichen mittelfristig das Ende ihrer Nutzungsdauer. Die 30 Flieger des Typs F/A-18 können noch bis 2030 eingesetzt werden. Die 53 F-5 Tiger sind bereits heute nicht mehr für Einsätze geeignet und nur 26 davon werden noch regelmässig geflogen. Auch die  Systeme der bodengestützten Luftverteidigung erreichen spätestens 2025 das Ende ihrer Nutzungsdauer.

Schutz des Luftraums unumgänglich

Für den Bundesrat ist klar, dass weiterhin sowohl Kampfflugzeuge als auch bodengestützte Mittel der Luftverteidigung nötig sind, um den Luftraum wirksam zu schützen. Ohne Luftverteidigung wäre die Bevölkerung im Fall eines bewaffneten Konflikts schutzlos Angriffen ausgesetzt, und auch die Bodentruppen könnten kaum mit Aussicht auf Erfolg eingesetzt werden. Ein Verzicht auf die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Lauftraums ist daher für den Bundesrat keine Option. Kampfflugzeuge können auch nicht durch Drohnen, Helikopter, Trainingsflugzeuge oder andere Mittel ersetzt werden – auch nicht für den Luftpolizeidienst.

Sicherheitspolitische Anforderungen und vertretbare Kosten

Der Bundesrat hat entschieden, für die neuen Mittel zum Schutz des Luftraumes maximal 8 Milliarden Franken zu investieren. Mit diesem Finanzrahmen lässt sich die angestrebte Leistungsfähigkeit erreichen und die sicherheitspolitischen Anforderungen erfüllen. Gleichzeitig bewegen sich die Kosten in einem Rahmen, den der Bundesrat als vertretbar und finanzierbar erachtet.

Erhöhung des Armeebudgets

Neben der Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraumes stehen im kommenden Jahrzehnt weitere Investitionen an, auch für den Ersatz von Hauptwaffensystemen der Bodentruppen, die in absehbarer Zeit das Ende ihrer Nutzungszeit erreichen. Insgesamt sind von 2023 bis 2032 Investitionen mit Rüstungsprogrammen von insgesamt bis zu 15 bis 16 Milliarden Franken nötig. Die Armee selber kann aus ihrem heutigen Budget von rund 5 Milliarden Franken pro Jahr jeweils 1 Milliarde Franken für Rüstungsprogramme einsetzen.

Um die nötigen Investitionen finanzieren zu können, will der Bundesrat den Zahlungsrahmen der Armee in den kommenden Jahren kontinuierlich erhöhen. Dem Armee-Budget soll insgesamt eine Wachstumsrate in der Grössenordnung von 1,4 Prozent pro Jahr eingeräumt werden. Zudem soll die Armee den Aufwand für den Betrieb real stabilisieren, so dass dieses Wachstum grösstenteils für Rüstungsinvestitionen zur Verfügung steht.

Transparenz bei Kompensationsgeschäften

Der Bundesrat hält am Grundsatz fest, wonach ausländische Lieferanten den Kaufpreis zu 100 Prozent durch die Vergabe von Aufträgen in der Schweiz kompensieren müssen. Das bringt der Schweizer Volkswirtschaft zusätzliche Aufträge, schafft Arbeitsplätze und Schweizer Unternehmen erhalten Zugang zu Spitzentechnologien. Dabei soll maximale Transparenz in der Abwicklung der Kompensationsgeschäfte hergestellt werden. Dazu gehört ein Register, aus dem ersichtlich ist, welche Schweizer Unternehmen Aufträge für mehr als 100‘000 Franken erhalten haben, die bei diesen Offset-Verpflichtungen angerechnet werden.

Weiteres Vorgehen

Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, bis im Februar 2018 Varianten über mögliche Vorlagen auszuarbeiten. Geprüft werden sollen verschiedene Möglichkeiten: Ein sogenannter Planungsbeschluss gemäss Artikel 28, Absätze 2 und 3 des Parlamentsgesetzes würde festhalten, was der Zweck der Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums ist und dass dazu eine Kombination von Kampfflugzeugen und bodengestützter Luftverteidigung nötig ist, zudem soll er den Kostenrahmen von 8 Milliarden Franken festlegen. Dieser Planungsbeschluss würde dem fakultativen Referendum unterstehen. Eine andere Möglichkeit wäre eine Revision des Militärgesetzes; hier könnte ein neuer Gesetzesartikel den Schutz des Luftraums und die dafür nötigen Mittel umschreiben. Diese Gesetzesrevision würde ebenfalls dem fakultativen Referendum unterstehen. Geprüft werden sollen auch der für Rüstungsvorhaben übliche Weg über die Armeebotschaft oder andere Möglichkeiten.

Weiter soll das VBS für die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge im kommenden Jahr mit Anfragen an die Hersteller Airbus, Boeing, Dassault, Lockheed-Martin und Saab beginnen. Nach einer allfälligen Referendumsabstimmung kann sich der Bundesrat voraussichtlich 2020 für einen Flugzeugtyp entscheiden. Ab 2025 sollten die Flugzeuge ausgeliefert werden. Parallel findet die Evaluation und Beschaffung eines Systems der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite statt.

Schweizer Luftwaffe

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