Weniger Südanflüge am EuroAirport

11.02.2021 PS
Euroairport
Euroairport (Foto: Euroairport)

Per Ende 2020 beträgt der Anteil der Südlandungen am EuroAirport 8,1% und sinkt damit zum zweiten Mal in Folge.

Der Anteil Südlandungen (ILS 33 Landungen, Instrument Landing System) am EuroAirport ist zum zweiten Mal in Folge gesunken, von 9% im Vorjahr auf 8,1% und liegt damit noch leicht über den Vorgaben gemäss Abkommen über die Pistenbenützung. Dessen Umsetzung ist ein zentrales Anliegen der Anspruchsgruppen. Diesbezüglich setzen die DGAC und das BAZL ihre verstärkte Zusammenarbeit fort.

Weniger Südlandungen als 2019

Von insgesamt 17’730 IFR-Landungen (Vorjahr: 42’416) erfolgten 1’440 (Vorjahr: 3’827) von Süden her auf Piste 33. Wie schon in den Vorjahren waren vor allem in den Frühsommermonaten (Mai, Juni, Juli) höhere Werte zu verzeichnen als in den anderen Monaten, wobei anzumerken ist, dass der Flugverkehr besonders in der Zeit von Mitte März bis anfangs Juni pandemiebedingt fast zum Erliegen gekommen ist.

91,3% bzw. 16’187 der IFR-Landungen (gegenüber 90,8% bzw. 38’500 Landungen im Vorjahr) fanden vom Norden auf die Hauptpiste 15 statt; die restlichen IFR-Landungen wurden über die Ost-West-Piste abgewickelt. (IFR: Flüge nach Instrumentenflugregeln)

Luftfahrtbehörden führen vertiefte Analyse durch

Die Modalitäten zur Benutzung der Piste 33 für IFR-Landungen sind in einem Abkommen festgelegt, das am 10. Februar 2006 zwischen dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und der französischen Luftfahrtbehörde (DGAC) unterzeichnet wurde. Das Abkommen legt fest, dass die Piste 15 aus Sicherheitsgründen nicht mehr benutzt werden kann, wenn die durchschnittliche Rückenwindkomponente 5 Knoten übersteigt (inklusive Böen von bis zu 10 Knoten), s. Abkommen über die Pistenbenützung.

Da der Anteil der Südlandungen den Schwellenwert von 8% knapp überschreitet, werden die beiden zuständigen Luftfahrtbehörden, gestützt auf das Abkommen vom 10. Februar 2006, eine vertiefte Analyse durchführen.

Zudem werden die DGAC und das BAZL ihre verstärkte Zusammenarbeit fortsetzen, um zu gewährleisten, dass die Grundsätze und die Bedingungen des Abkommens eingehalten werden. Die beiden Behörden haben bereits Gespräche aufgenommen, um zu prüfen, ob gemeinsam Möglichkeiten für weitere Fortschritte identifiziert werden können. Diese Bemühungen werden auch im Jahr 2021 fortgesetzt.

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