Schweizer Heli Piloten ringen um Altersgrenze

16.03.2017 JS
Rega Helikopter
Rega Helikopter (Foto: REGA)

Der Ständerat hat am 15. März 2017 über zwei parlamentarische Vorstöße beraten, welche für die Schweizer Helikopterindustrie zentral sind.

Die Motion Darbellay „Helikopterpilotinnen und –piloten, Verzicht auf eine Altersgrenze von 60 Jahren“ und die Motion Joder „Schweizer Helikopter fliegen gemäß schweizerischem Recht“.

Nachdem der Nationalrat die Motion Darbellay mit 131:52 angenommen und auch die ständerätliche Verkehrskommission seinem Rat mit 10:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Zustimmung empfohlen hatte, hat der Ständerat am 15. März die Motion einstimmig angenommen und dem Bundesrat überwiesen. Damit steht der Bundesrat in der Pflicht, die Altersgrenze von 60 Jahren für Helikopterpiloten, wie die EASA dies will, nicht umzusetzen.

Für die SHA (Zusammenschluss von 17 wichtigsten Helikopterunternehmungen der Schweiz) ist eine weitere wichtige Etappe gemeistert, um langfristig zu gewährleisten, dass unsere Pilotinnen und Piloten bis zum Alter von 65 Jahren fliegen können. Die SHA wird weiter medizinische Daten und Fakten sammeln, um zusammen mit dem BAZL und einer Allianz aus Nachbarländern diese Altersregelung endgültig aus dem EASA-Regelwerk zu streichen.

Nationalrat Martin Candinas, Präsident der Swiss Helicopter Association, ist über diesen Entscheid erfreut: “Für unsere Branche ist es zentral, dass unsere Pilotinnen und Piloten auch nach dem Erreichen des 60. Lebensjahres ihren Beruf weiter ausüben können – unter der Voraussetzung, dass sie physisch und psychisch gesund sind. Altersmäßige Einschränkungen für Piloten im gewerblichen Luftverkehr sind medizinisch nicht gerechtfertigt.“

Bis heute konnte die Anwendung dieser EU-Regulierung in der Schweiz mit der Hilfe von zweijährigen Ausnahmegesuchen verhindert werden. Die aktuelle Ausnahmebewilligung läuft Ende dieses Jahres aus und muss zwingend noch in diesem Jahr für die nächsten zwei Jahre erneuert werden. Mit dieser Motion erhält der Bundesrat einen klaren Auftrag tätig zu werden, damit unsere Pilotinnen und Piloten nicht in die Zwangspensionierung geschickt werden.

Enttäuscht ist die SHA darüber, dass der Ständerat die Motion Joder “Schweizer Helikopter fliegen gemäß schweizerischem Recht“ abgelehnt hat. Trotz dieses Entscheides bleibt für die SHA der Regulierungsdruck der EASA ein Dauerbrenner. Die SHA ist überzeugt, dass nach diesem negativen Entscheid die Helikopterindustrie zusammen mit dem BAZL geeint in den EASA-Arbeitsgruppen auftreten muss. Nur so ist es möglich die EASA-Regulierung stärker zu beeinflussen, damit Kostensteigerungen und administrativer Aufwand dieser europäischen Regulierungen Einhalt geboten werden kann – ohne dass darunter das hohe Sicherheitsniveau leidet.

SHA

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