Flughafen Zürich passt Gebühren an

16.06.2016 JS
Flughafen Zürich
Flughafen Zürich (Foto: Hobby Verlag AG)

Mit der Verfügung vom 03. Mai genehmigte das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die von der Flughafen Zürich AG im September 2015 beantragten Gebühren.

Die neuen, tieferen Gebühren können nun im Grundsatz per 01. September 2016 eingeführt werden und sind für vier Jahre gültig. Mit der Einführung der genehmigten Flughafengebühren profitieren Passagiere und Fluggesellschaften von tieferen Kosten, bei gleichzeitiger Kostendeckung im regulierten Bereich. Damit können sowohl die Wettbewerbs- als auch die Entwicklungsfähigkeit des Flughafens Zürich weiter gesteigert werden. Die in der Grafik dargestellte Übersicht zeigt die vom BAZL verfügten passagierbezogenen Gebühren auf.

Es sind darüber hinaus noch weitere Gebühren betroffen. Die Lande- und Flugzeugabstellgebühren werden gemäß Antrag vom September 2015 ebenfalls angepasst. Diese Anpassungen beinhalten insbesondere Vereinfachungen in der Bemessung der Gebühren, welche neu über Gewichtsklassen erfolgt. Zudem führt die Flughafen Zürich AG einen Volumenrabatt auf Passagiergebühren ein, wie er auch an anderen Flughäfen bereits etabliert ist. Davon können rund 20 Fluggesellschaften profitieren.

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