EU fordert Entschädigung bei Verspätungen

20.11.2009 PSEN
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Der Europäische Gerichtshof hat gestern verfügt, dass Passagiere auf Flügen mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden ein Recht auf Entschädigung haben.

Die Bestimmungen der EU gesteht Passagieren bei Annullierung oder Nichtbeförderung eine Kompensation zwischen 250 und 600 Euro zu. Nachdem es in Deutschland und Österreich zu Klagen gekommen war, da gewisse Flüge ihre Destinationen erst mit 22 und 25 Stunden Verspätung erreicht hatten, baten die Gerichte in den betroffenen Ländern den Europäischen Gerichtshof darum, zu klären, ob Verspätungen gleich wie Annullierungen behandelt werden sollen. Dieser hat nun bestimmt, dass Fluggästen ein pauschaler Ausgleich von - je nach Distanz - 250, 400 oder 600 Euro zusteht, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet ist. Nur wenn die Verspätung durch nicht beherrschbarer aussergewöhnliche Umstände verursacht wurde, müssen die Airlines nicht zahlen.
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