British und Deutsche Bahn einigen sich

07.12.2020 PS
British Airways Boeing 777-300ER
British Airways Boeing 777-300ER (Foto: BA)

Die Deutsche Bahn (DB) hat mit British Airways (BA) einen außergerichtlichen Vergleich im Zusammenhang mit dem Luftfrachtkartell geschlossen.

Die Parteien haben vereinbart, Einzelheiten des Vergleichs, einschließlich der Vergleichssumme, vertraulich zu behandeln. Der Vergleich beendet die seit 2013 andauernde Auseinandersetzung vor dem Landgericht Köln gegenüber British Airways. Dies ist die siebte außergerichtliche Einigung, die die DB-Tochter DB Barnsdale AG in diesem Verfahren erzielen konnte.

Mit der jüngsten Einigung sind rund 75 Prozent der ursprünglich geltend gemachten Schadenersatzforderungen an das Luftfrachtkartell durch wirtschaftlich sinnvolle außergerichtliche Vergleiche abgegolten. Im Prozess beim Landgericht Köln verbleiben jetzt nur noch vier Beklagte: Cargolux, Cathay Pacific, LAN Chile/LATAM, und Japan Airlines.

Martin Seiler, Vorstand Personal und Recht der DB: „Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten halten wir es für sinnvoll und im Interesse aller Beteiligten, gütliche Einigungen zwischen den Parteien zu suchen, anstatt langwierige Prozesse zu führen. Diese Bereitschaft halten wir auch gegenüber den noch verbleibenden beklagten Kartellbeteiligten aufrecht.“

Im Jahr 2010 hatte die Europäische Kommission - ebenso wie verschiedene andere Kartellbehörden weltweit – Bußgelder von insgesamt fast 800 Mio. Euro gegen elf Luftfrachtunternehmen wegen illegaler Absprachen über Treibstoff- und Sicherheitszuschläge verhängt.

Die DB Barnsdale AG macht nicht nur die Schadensersatzansprüche von DB Schenker geltend, sondern auch von anderen Spediteuren und Verladern, die ihre Ansprüche an sie abgetreten haben. 2013 hat sie eine Schadensersatzklage vor dem Landgericht Köln gegen die am Kartell beteiligten Luftfrachtunternehmen erhoben: Air Canada, Air France/KLM/Martinair, British Airways, Cathay Pacific, Cargolux, Japan Airlines, LAN Chile/LATAM, Lufthansa/Swiss, SAS, Singapore Airlines und Qantas.

Über das Vermögen von LAN Chile/LATAM wurde, nachdem LAN Chile/LATAM Gläubigerschutz beantragt hat, im Mai 2020 ein Insolvenzverfahren in den USA eröffnet. Da die Beklagten gesamtschuldnerisch haften, können die Ansprüche betreffend LAN Chile/LATAM auch gegenüber den weiteren Beklagten geltend gemacht werden.

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