BARIG nimmt Stellung zur Flugsteuer

03.09.2010 RK
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Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesentwurf zur Luftverkehrsabgabe zeigt laut BARIG, dem in Deutschland ansässigen Verband mit über 100 internationalen und nationalen Airlines, viele Ungereimtheiten auf.

So heißt es in §5 Punkt 2 beispielsweise, dass Abflüge von Fluggästen in Flugzeugen oder Drehflüglern von der Besteuerung ausgenommen sind, wenn der Flug auch anderen hoheitlichen Zwecken dient. „Den hoheitlichen Zweck könnte man so interpretieren, dass die jährlich über zehn Millionen teuren Beamtenshuttles zwischen Bonn und Berlin von einer Besteuerung ausgenommen sind“, sagt Martin Gaebges, Generalsekretär des BARIG. Ansonsten wäre kritisch zu hinterfragen, in welcher Höhe der Steuerbetrag für die Reisen der Politiker und Beamten in der Gesamtkalkulation berücksichtigt ist. 20 Jahre nach der Wiedervereinigung und mehr als zehn Jahre nach dem Regierungsumzug in die Bundeshauptstadt Berlin verbringen Regierungsbeamte immer noch rund 7.000 Arbeitstage pro Jahr sinnlos im Flieger, ohne dafür einen Cent zu bezahlen. Die Euro-Gier im Auge des Kabinetts geht in eine völlig falsche Richtung ist sich Gaebges sicher. „Anstatt naheliegende Sparmaßnahmen zu ergreifen, muss der kleine Mann wieder den Gürtel enger schnallen – das ist unfair und sozial ungerecht“. Zudem herrscht große Ratlosigkeit bei den BARIG-Mitgliederairlines. Keiner weiß, wie die Steuer, die ab dem 01. September 2010 für Flüge ab Januar 2011 zu erheben ist, so schnell einbehalten werden soll. Was passiert, wenn es noch zu Änderungen während des Gesetzgebungsverfahrens kommt? Schon die Diskussion um die Hotel-Mehrwertsteuer hat gezeigt, dass die Rechenkünste der Regierung verwirrend sind. „Eine Punktlandung wie Schäuble sein Sparpaket nennt, ist dieser Gesetzesentwurf auch handwerklich gesehen nicht“, Gaebges weiter. BARIG appelliert nun an den Bundestag und Bundesrat, den Gesetzesentwurf zur Luftverkehrsabgabe in jeglicher Form endgültig zu verbannen, indem sie sich auch auf das Gutachten des Landes Rheinland-Pfalz stützen. Hier wurde festgestellt, dass die Luftverkehrsabgabe gegen das Grundgesetz und das europäische Recht verstößt. So sollte die hoheitliche Aufgabe sein, mit cleveren Sparmaßnahmen die Wettbewerbsposition Deutschlands im Luftverkehr zu stärken. „Tragfähige und zukunftsweisende Lösungen für die Logistik und den internationalen Passagierverkehr sind gefragt“, Martin Gaebges abschließend. BARIG
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