BA: Gericht hebt einstweilige Verfügung auf

21.05.2010 PSEN
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British Airways bereitet sich auf den Notfall vor, nachdem das britische Berufungsgericht gestern ihre einstweilige Verfügung zur Verhinderung eines Streiks der Cabin Crew rückgängig gemacht hat.

Die Airline hatte die Verfügung, die es der Gewerkschaft der FlugbegleiterInnen Unite verbot, ihre Arbeit niederzulegen, am Montag erwirkt. Sie zeigte sich sehr enttäuscht darüber, dass die Gewerkschafter ihre Forderung weiter aufrechterhalten, glaubt aber, dass sie auch dieses Mal nicht mit einem Streik durchkommen werden. Dennoch habe British Airways ihren aus den Streiks resultierenden Verlust gegenüber dem Gericht auf US$198 Millionen geschätzt. Laut Gerichtsbeschluss könnte ein Streik jederzeit ausgerufen werden, doch Unite wollte sich gestern nicht zu einem genauen Datum für den ersten der vier Aktionen äussern. British Airlines sagte, ihr Notfallplan ermögliche es, während eines Streiks den gesamten Betrieb auf den Flughäfen London Gatwick und London City aufrecht zu erhalten, sowie 60 Prozent ihrer Langstrecken- und mehr als 50% ihrer Kurzstreckenflüge am Flughafen London Heathrow zu garantieren.

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