100 Meter Drohnen-Regel gilt für den Modellflug nicht

13.03.2017 JS
Drohne
Drohne (Quelle unbekannt)

Der beharrliche Einsatz des DAeC hat sich gelohnt: Die generelle 100-Meter-Begrenzung für den Modellflug ist Geschichte.

Der Bundesrat hat am Freitag einer entsprechenden Empfehlung des Verkehrsausschusses zugestimmt. Die Höhenbegrenzung war vom Bundesverkehrsministerium im Zuge der Regulierung von Multicoptern, im Volksmund Drohnen genannt, ins Spiel gebracht worden – und hätte das Aus für bestimmte Modellflugklassen bedeutet.

„Wir freuen uns für alle Modellflieger in Deutschland und sind stolz und glücklich darüber, dass die Entscheidung zur Novellierung der LuftVO so ausgefallen ist“, sagt DAeC-Vizepräsident Gunter Schmidt. Die Geduld und der unermüdliche Einsatz der DAeC-Vertreter hätten sich ausgezahlt – auch wenn der Lösungsvorschlag vom Mai 2016, einen Kenntnisnachweis einzuführen, lange in der Warteschleife festgehangen hätte. „Unser zielorientierter Arbeitsstil und die vielen Gespräche mit Entscheidungsträgern haben letztlich zum Erfolg geführt“, sagt Schmidt. „Das ist ein guter Tag für den Modellflug.“

Die Empfehlung des Verkehrsausschusses, der der Bundesrat nun folgt: Steuerer von Flugmodellen sollen auch auf Modellfluggeländen von Vereinen ohne Erlaubnis zum Aufstieg und außerhalb von Modellfluggeländen höher als 100 Meter fliegen dürfen – sofern sie einen besonderen Kenntnisnachweis erbringen können. Wie dieser genau aussieht, steht noch nicht fest. „Wir arbeiten aber bereits an einem Konzept. Unser Ziel ist es, dass der Kenntnisnachweis für jedermann gut zu erlangen ist", sagt Schmidt. Für den Betrieb von Multicoptern wird es eine solche Regelung nicht gelten.

Den Vorstoß des Verkehrsministeriums, grundsätzlich eine maximale Flughöhe von 100 Metern einzuführen, hatte der Verkehrsausschuss zuvor in seiner Empfehlung als „ernstes Problem“ bezeichnet. Für bestimmte Modellflugklassen würde das einem „Quasiverbot“ gleichkommen, „auch wenn über den wenigen formell zugelassenen Modellfluggeländen Ausnahmen gelten sollen“.

Noch bis Januar hatte es einen solchen Vorstoß gar nicht gegeben – der über anderthalb Jahre mit DAeC und DMFV ausgehandelte Kompromiss schien unter Dach und Fach zu sein. Dann hatte das Verkehrsministerium unerwartet wieder einen 100-Meter-Deckel ins Spiel gebracht und diesen mit Interessen der Bundeswehr begründet. Der Verkehrsausschuss hatte diese Begründung Ende Februar als nicht nachvollziehbar zurückgewiesen: Die Koexistenz von Luftwaffe und Modellflug habe in vergangenen Jahren nie zu Problemen geführt.

DAeC

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