Zwischenergebnisse zum Hornet Absturz

07.09.2016 JS
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Die laufende Untersuchung zum Absturz des F/A-18 in der Sustenregion hat ergeben, dass die Flugsicherung in Meiringen eine Flughöhe anordnete, die für den fraglichen Startsektor zu tief war.

Welchen Einfluss diese Anordnung auf den Absturz hatte, ist Gegenstand der laufenden Untersuchungen. Diese Untersuchung dient der Sachverhaltsabklärung und richtet sich zum heutigen Zeitpunkt nicht gegen bestimmte Personen.

Die Berichterstattung der vergangenen Tage zum F/A-18-Absturz in der Sustenregion veranlasst die Militärjustiz zu einer Klarstellung. Die vorläufige Beweisaufnahme des militärischen Untersuchungsrichters hat bisher folgendes ergeben:

Am Montag, 29. August 2016 startete kurz nach 16.00 Uhr eine Patrouille mit zwei einsitzigen F/A-18-Kampfjets in einem Abstand von ca. 15 Sekunden vom Militärflugplatz Meiringen in östlicher Richtung. Ziel der Patrouille war ein Übungsgebiet der Luftwaffe im Gebiet Sustenhorn-Dammastock, wo eine Luftkampfübung mit einem F-5-Kampfjet hätte stattfinden sollen. Die Sustenregion war zu diesem Zeitpunkt wolkenverhangen, weshalb die Patrouille nicht im Sichtflug- sondern im Instrumentenflugverfahren startete. Dabei folgt der zweite Pilot (Trailer) dem vorderen Piloten (Leader) mit Hilfe seines Bordradars. Eine direkte Sichtverbindung zwischen den beiden Flugzeugen bestand nicht.

Wenige Minuten nach dem Start verlor der zweite Pilot den Radarkontakt zum Leader. Die Ursache dieses Kontaktverlusts ist Gegenstand der Untersuchung. Zu dieser Zeit befand sich der zweite Pilot immer noch in der Startphase des Fluges, welche von der Flugsicherung des Flugplatzes Meiringen überwacht wird. Diese wird von Skyguide im Auftrag der Luftwaffe betrieben. Der Pilot forderte darauf beim Flugverkehrsleiter in Meiringen die Freigabe einer Flughöhe an, auf der er weiterfliegen kann. Dieses Verhalten entspricht den geltenden reglementarischen Vorschriften für den Fall eines Abbruchs des Radarkontakts. Der Flugverkehrsleiter ordnete darauf eine Flughöhe von 10‘000 Fuss (ca. 3‘050 m.ü.M.) an. Unmittelbar danach übergab er das Flugzeug an die Flugsicherung in Dübendorf. Der Pilot schaltete darauf die Frequenz seines Funkgeräts auf diejenige der Flugsicherung in Dübendorf um.

Kurz danach brach der Funkkontakt zum zweiten Piloten ab. Wie sich herausstellte, zerschellte das Flugzeug am Hinter Tierberg auf einer Höhe von ca. 3‘300 m.ü.M., wobei der 27-jährige Pilot ums Leben kam. Es gibt keine Hinweise, dass der Schleudersitz des Piloten betätigt worden ist.

Wie die Untersuchung ergab, lag die vom Fluverkehrsleiter angeordnete Flughöhe tiefer als die sichere Mindestflughöhe, welche für diesen Startsektor 14‘300 Fuss (ca. 4‘360 m.ü.M.) beträgt. Weshalb der Flugverkehrsleiter diese zu tiefe Flughöhe anordnete und welchen Einfluss diese Anordnung auf den weiteren Verlauf des Fluges hatte, ist Gegenstand der Untersuchung. Ebenso wird untersucht, in welchem Zusammenhang die Reaktion des Piloten auf diese Anordnung mit dem Absturz steht.

Bis zum heutigen Zeitpunkt gibt es keine Hinweise auf ein technisches Versagen oder auf einen Zusammenhang mit der Radaranlage des Militärflugplatzes Meiringen.

Bei der laufenden Untersuchung handelt es sich um eine vorläufige Beweisaufnahme. Sie dient der Feststellung des Sachverhalts und richtet sich nicht gegen bestimmte Personen. Die Untersuchung konzentriert sich zum heutigen Zeitpunkt nicht auf einzelne Sachverhaltselemente sondern geht nach wie vor in alle Richtungen. Es ist noch zu früh, sich auf bestimmte Varianten des Unfallhergangs und der Unfallursache festzulegen. Der Umstand, dass voraussichtlich keine verwertbaren Daten des Flugdatenschreibers zur Verfügung stehen werden, wird zusätzliche Abklärungen erforderlich machen. Mit dem Abschluss der Untersuchungen kann deshalb nicht vor Jahresende gerechnet werden.

Medienmitteilung Schweizer Militärjustiz

Skyguide nimmt Stellung zum F/A-18C Hornet Absturz

Flugzeugunglück im Sustengebiet, die Schweizer Flugsicherung skyguide nimmt Stellung zur Information des militärischen Untersuchungsrichters.

Die Militäraviatik ist eine grosse Gemeinschaft. Die jahrelangen Beziehungen zwischen der Luftwaffe, der Flugsicherung skyguide und allen weiteren Beteiligten sind fachlich und menschlich sehr eng. Entsprechend gross ist bei den Mitarbeitenden von skyguide die Betroffenheit über das Flugzeugunglück im Sustengebiet und die Trauer über den Tod des F/A-18-Piloten. Unsere Gedanken sind in diesen Tagen vor allem bei der Familie und den Freunden des Verunglückten.

Heute hat der militärische Untersuchungsrichter einen Zwischenbericht mit Hinweisen zum Unfallhergang präsentiert. Auch für skyguide liegen damit erstmals gesicherte, offizielle Informationen vor. Bisher verfügt skyguide über keine Systemdaten, weil die Militärpolizei unmittelbar nach dem Unglück sämtliche Aufzeichnungen für die Untersuchung beschlagnahmte und unter Verschluss nahm.

Der Untersuchungsrichter hat heute dargelegt, dass die Flugsicherung dem verunglückten Piloten eine Flughöhe angewiesen hat, die unter der sicheren Minimalhöhe liegt. Er wird nun weiter abklären, wie es zu dieser Anweisung gekommen ist und welche Bedeutung sie im gesamten Ereignisablauf hatte.

Es scheint, dass Handlungen der Flugsicherung zum Unglück in der Sustenregion beigetragen haben. Das tut uns von skyguide unendlich leid. Wir können das Geschehene nicht rückgängig machen. Wir können aber gemeinsam mit allen Beteiligten die Lehren aus diesem Unglück ziehen und damit die Sicherheit der Militäraviatik weiter erhöhen.

Skyguide nimmt ihre Verantwortung wahr. Sie wird die Arbeit der militärischen Flugunfalluntersuchung mit allen Kräften unterstützen. Zusätzlich hat skyguide ihrerseits eine interne Untersuchung gestartet. Grundlage dafür sind die Angaben, die uns vorliegen sowie Daten über den Flug, die der Untersuchungsrichter hoffentlich freigeben wird.

skyguide

 

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