Aero-Club nimmt Stellung zu Parkverordnung

02.08.2017 JS
Drohne
Drohne (Quelle unbekannt)

Stellungnahme des Aero-Club der Schweiz zur Verordnung von Pärken nationaler Bedeutung. Verbot für unbemannte Luftfahrzeuge in Pärken ist haltlos.

Sinnvoll eingesetzte, unbemannte Flugobjekte sind für Natur, Fauna und Flora schonend und von hohem Nutzen. Der Aero-Club der Schweiz spricht sich deshalb in seiner Vernehmlassung zur «Verordnung von Pärken nationaler Bedeutung» gegen ein Verbot aus. Unbemannte Luftfahrzeuge sind für gewisse Aufgaben geradezu prädestiniert. Sie erledigen Aufgaben schonend, ökologisch und ökonomisch und übernehmen oftmals den Einsatz anstelle bemannter Luftfahrzeuge. Dies etwa im Winter für unzugängliche, alpine und schneereiche Gebiete, wie beispielsweise bei hoch gelegenen Stauseesystemen, oder in Wildruhezonen für die Wildtierbeobachtung.

Such- und Rettungsflüge, Kontroll- und Überwachungsaufgaben, Detailkartografierung und Vermessungsaufgaben sowie Analyse von Flora und Fauna sind weitere Einsatzgebiete für unbemannte Luftfahrzeuge, welche ihre Aufgabe geräuscharm erfüllen. Der Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen, zu denen auch Modellflugzeuge gehören, wird weltweit vorangetrieben und weist seit Jahrzehnten ein ausgezeichnetes Risikoprofil auf. Gerade der Modellflug stellt eine sinnvolle Beschäftigung für die Jugend und den aviatischen Nachwuchs dar.

Der vorliegende Entwurf indes läuft allen gegenwärtigen Entwicklungen im Bereich der unbemannten Luftfahrt diametral entgegen. Gerade auch für wissenschaftliche Projekte darf ein solch vorbehaltloses Verbot deshalb keinen Eingang in die Verordnungen finden. Als Folge der zunehmenden flächendeckenden Ausdehnung von Natur und Erlebnispärken belegen diese heute schon rund einen Viertel der Fläche der Schweiz. Dass parallel dazu immer mehr Einschränkungen hingenommen werden müssen, betrachtet der Aero-Club der Schweiz als unnötige und kontraproduktive Regulierung.

Aero-Club der Schweiz

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