„Absurde Luftraumsperre“ zu Obama-Besuch

14.11.2016 JS
Subsonex
Subsonex Jet (Foto: Subsonex)

Was zur Hannover-Messe für Unmut gesorgt hat, wiederholt sich bald in Berlin: US-Präsident Obama kommt – und sämtliche Flugzeuge müssen für drei Tage am Boden bleiben.

In einem Radius von rund 60 Kilometern um Berlin wird vom 16. bis zum 18. November der Luftverkehr lahmgelegt. Ausnahmen von der Sperre gibt es nur für den Linienverkehr und den Staat selbst. Die Folgen: Bereits geplante Flüge und Reisen müssen kurzfristig gecancelt werden; Flugschulen, Werften und Flugplatzbetreibern droht wirtschaftlicher Schaden. Der Deutsche Aero Club (DAeC), Spitzenverband des Luftsports und der Allgemeinen Luftfahrt, protestiert gegen die Beschränkungen, die er als völlig unverhältnismäßig einstuft.

Das Verbot trifft neben den Berliner Flughäfen unter anderem die großen Flugplätze Schönhagen, Bienenfarm, Eberswalde-Finow, Fehrbellin und Eggersdorf. „Den Luftraum drei Tage lang in einem 60-Kilometer-Radius zu sperren, weil Obama kurz startet und landet – das ist nicht nur völlig überzogen, das ist regelrecht absurd“, sagt DAeC-Generalsekretär Udo Beran. „Der US-Präsident ist maximal eine halbe Stunde im Berliner Luftraum unterwegs. Im Vorfeld hat es offenbar keinerlei Abwägung über die räumliche und zeitliche Ausdehnung gegeben.“ Die wirtschaftlichen Konsequenzen oder auch die Auswirkungen auf die Allgemeine Luftfahrt und den Luftsport seien überhaupt nicht berücksichtigt worden. Beran warnt: „Wenn es Schule macht, dass mit einem Vorlauf von nur fünf Tagen der gesamte Luftverkehr in einem so großen Gebiet verboten wird, brauchen wir in Deutschland keine Veranstaltungen mehr im Luftsport zu planen.“ Er frage sich zudem, wie ein Gleitschirmflieger in Eggersdorf den Präsidenten in Berlin gefährden solle. „Man hätte ohne Weiteres Korridore zu Flugplätzen einrichten können, für die die Beschränkungen nicht gelten.“ In Deutschland mache es offenbar Schule, dass zugunsten einiger Eliten über die Allgemeinheit hinwegregiert wird. „Der DAeC erwartet eine angemessene Beteiligung der Betroffenen – und eine sachliche Interessenabwägung.“

Bei Verstoß gegen die Beschränkung droht im schlimmsten Fall eine saftige Strafe: Zuwiderhandlungen werden mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Wer fahrlässig handelt, dem drohen bis zu sechs Monate Haft oder eine Geldstrafe mit bis zu einhundertachtzig Tagessätzen. Und: Die Polizei kontrolliert erstmals auf den Flugplätzen, ob die Beschränkungen eingehalten werden. Beran: „Illegale Drohnenflüge über der Innenstadt bekommt man so nicht in den Griff. Mich erinnert das Vorgehen der Behörden an die DDR.“

Bekanntgegeben wurde die Beschränkung übrigens am 11. November – eine Klage, die innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung abgegeben werden kann, hätte kaum Aussicht auf Erfolg.

DAeC

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