Lufthansa kein Verständnis für Streiks des Kabinenpersonals

05.11.2015 PS
Lufthansa Flugbegleiter
Lufthansa Flugbegleiter (Foto: Lufthansa)

Die Ankündigung der Kabinengewerkschaft UFO, ihre Mitglieder ab Freitag zu einem achttägigen Streik aufrufen zu wollen, trifft bei Lufthansa auf völliges Unverständnis.

Im Zuge der Umstellung der Alters- und Übergangsversorgung von einem Defined Benefit auf ein Defined Contribution System bietet Lufthansa ihren Bestandsmitarbeitern in der Kabine: Flugbegleiter und Purser haben auch weiterhin die Möglichkeit, mit 55 Jahren in die Übergangsversorgung (ÜV) zu wechseln. Diejenigen, die das Angebot mit 55 Jahren nutzen möchten, hätten etwa mit einem Abschlag bei der ÜV in Höhe von ca. 12,5 Prozent im Vergleich zur heutigen Regelung zu rechnen, sofern die Kapitalanlage eine Rendite von 5,5 Prozent erzielt. (Die Rendite in 2014 lag bei 6,5%).

Wer ab einem Alter von 56 Jahren in die Übergangsversorgung wechseln möchte, soll dies auch in Zukunft ohne Abschläge tun können, sofern die Kapitalanlage eine Rendite von 5,5 Prozent erzielt.

Im Gegensatz zur bisher geltenden Regelung bietet Lufthansa an, die nicht in Anspruch genommenen Teile der Übergangsversorgung zu kapitalisieren und in Form einer Einmalzahlung oder als Altersrente an die Kabinenmitarbeiter auszuzahlen:

Variante (1) Einmalzahlung der Ansprüche aus der Übergangsversorgung

Scheidet in einem Musterbeispiel ein Purser II mit 65 Jahren aus, wird ihm bei einer 5,5%igen Rendite eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu 381.000 Euro ausgezahlt. Im Musterbeispiel für den Flugbegleiter erhält er mit 65 Jahren eine Einmalzahlung von bis zu 284.000 Euro.

Variante (2) Verrentung der Ansprüche aus der Übergangsversorgung

Mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters erhöhen Kabinenmitarbeiter durch zusätzliche Verrentung der ÜV ihre betriebliche Versorgung. Dies entspricht im oben genannten Beispiel bei einem Purser II einer Gesamtrente aus Lufthansa-Betriebsrente und gesetzlicher Rente in Höhe von bis zu 4.800 Euro pro Monat und für den Flugbegleiter im Beispiel einer Gesamtrente aus gesetzlicher und betrieblicher Altersrente von bis zu 3.660 Euro pro Monat. In der Addition von gesetzlicher Rente und betrieblicher Versorgung kann so der Purser II im Beispiel auf ein Versorgungsniveau von 98% des letzten Gehalts kommen.

In beiden Beispielen ist ein Einstiegsalter von 28 Jahren, ein Ausscheiden mit 65 Jahren unterstellt.

„Richtig ist, dass wir die Alters- und Übergangsversorgung auf eine nachhaltig finanzier-bare Basis entwickeln müssen. Wir wollen das sozialpartnerschaftlich tun und haben daher für unsere Kabinenmitarbeiter ein Angebot gemacht, das im Vergleich zu allen anderen Airlines in Deutschland und auch weltweit ein überdurchschnittliches Versorgungsniveau vorsieht. In diesem Zusammenhang von Altersarmut zu sprechen, ist absurd“, so Bettina Volkens.

„Sollte es tatsächlich zu dem angekündigten Streik kommen, würde die UFO damit unsere Angebote zur Alters- und Übergangsversorgung ablehnen. Wir sind dann an diese nicht mehr gebunden“, sagte Bettina Volkens heute in Frankfurt.

Lufthansa

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