Keine höheren Gebühren in Zürich

26.06.2019 PS
Flughafen Zürich Terminal E
Flughafen Zürich Terminal E (Foto: Hobby Verlag AG)

Der Bundesrat hat über den abschliessenden Entscheid zur Teilrevision der Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) informiert, der Flughafen Zürich begrüsst den Entscheid.

Die ökonomischen Parameter werden entgegen dem ursprünglichen Vorschlag des BAZL nicht angepasst. Das BAZL veröffentlichte am 12. November 2018 einen Entwurf zur Teilrevision der FGV und führte bis Mitte Dezember 2018 ein Stakeholder Involvement durch. Im Rahmen des Verordnungsprozesses der öffentlichen Verwaltung wurde die revidierte Flughafengebührenverordnung heute vom Bundesrat verabschiedet.

Der Bundesrat entschied bei den wichtigsten Punkten zur Teilrevision wie folgt:

Auf die Erhöhung der Quersubventionierung (Transferzahlung aus dem nicht-aviatischen Geschäft), wie sie im Entwurf vom November 2018 vorgeschlagen war, wird verzichtet. Das heisst, in Zukunft werden 30% des ökonomischen Mehrwertes des kommerziellen Bereichs auf der Luftseite sowie des Strassenfahrzeugparkings für eine Quersubventionierung der regulierten Erträge abgeschöpft.

Die Berechnungsformel für eine angemessene Kapitalverzinsung (WACC) wird nicht angepasst.

Aufgrund der anhaltenden Tief- bzw. Negativzinsen bedauert die Flughafen Zürich AG, dass bei der Berechnung der angemessenen Kapitalverzinsung keine entsprechende Anpassung vorgenommen wurde. Hingegen begrüsst die Flughafenbetreiberin, dass die Quersubventionierung nicht angehoben wird. Für die nächste Gebührenperiode erwartet die Flughafen Zürich AG, trotz dem Verzicht auf die Erhöhung der Transferzahlungen, einen Rückgang der aviatischen Erträge.

Die Verordnung tritt am 1. August 2019 in Kraft und ist damit auch Grundlage für das anstehende Verfahren zur Festlegung der Flugbetriebsgebühren für die nächste Gebührenperiode. Der zweistufige Prozess zur Gebührenfestlegung bleibt bestehen: Zunächst werden Flughafenhalter und -nutzer eine einvernehmliche Festlegung der Gebühren anstreben. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird die Flughafen Zürich AG dem BAZL einen Gebührenvorschlag zur Genehmigung unterbreiten.

Die Flughafen Zürich AG wird voraussichtlich im Sommer 2020 über den Ausgang der Gebührenverhandlung mit den Fluggesellschaften informieren.

Flughafen Zürich

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