Holiday Jet mit Hotelplan nicht einverstanden

02.09.2015 RK
Holiday Jet A319
Holiday Jet A319 (Foto: Holiday Jet)

Der Reiseanbieter Hotelplan hat im März in enger Zusammenarbeit mit der deutschen Germania Fluggesellschaft mbH Holiday Jet auf die Strecke geschickt und jetzt soll alles schon wieder vorbei sein.

Hotelplan will ab dem 31. Oktober 2015 nicht mehr mit Germania Flug AG fliegen und steigt von Holiday Jet auf die Helvetic und airberlin um. Den Ärger über die einseitige Kündigung der Charterverträge können wir gut nachvollziehen, denn eine Airline nach Schweizer Recht baut man nicht in ein paar Wochen auf, umso frustrierender muss der Ausstieg von Hotelplan bei der Germania Flug AG ankommen. Wir drucken einseitig die Medienmitteilung der geschädigten Airline ab.

Statement der Germania Flug AG

Unter Bezugnahme auf die heutige Medienmitteilung der Hotelplan Suisse (MTCH AG) halten wir fest, dass der Vertrag zwischen der Germania Flug AG und der Hotelplan Suisse (MTCH AG) auf eine langfristige Zusammenarbeit angelegt ist und nicht einseitig, insbesondere auch nicht kurzfristig bis zum 31.10.2015, gekündigt werden kann.

Insofern besteht entgegen der anderslautenden Medieninformation der Hotelplan Suisse (MTCH AG) unter anderem auch für den kommenden Winter 2015/16 ein verbindlicher Vertrag (siehe angehängtes Flugprogramm). Die Germania Flug AG besteht auf Vertragserfüllung.

Die Germania Flug AG wehrt sich gegen das vertragswidrige Verhalten der Hotelplan Suisse (MTCH AG) und hat dementsprechend erste Schritte zur gerichtlichen Wahrung ihrer Interessen eingeleitet. Davon umfasst werden auch alle zukünftigen, der Germania Flug AG daraus resultierenden Schäden aller Art.

Wie bisher wird die Germania Flug AG ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber allen Geschäftspartnern ohne jede Einschränkung nachkommen. Hierbei kann die Germania Flug AG auf die umfängliche Unterstützung durch die gesamte Germania-Gruppe zählen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Germania Flug AG im Hinblick auf die eingeleiteten Schritte und Verfahren keine weitergehenden Auskünfte in dieser Angelegenheit tätigen kann.

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