Freispruch des Flugverkehrsleiters stärkt Sicherheitskultur

07.12.2016 PS
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skyguide (Foto: skyguide)

Das Bezirksgericht Bülach hat heute den Flugverkehrsleiter, der sich für den Vorfall vom 15. März 2011 am Flughafen Zürich wegen Störung des öffentlichen Verkehrs verantworten musste, freigesprochen.

Mit seinem Urteil bestätigt das Gericht den Befund der internen Untersuchung, dass der Flugverkehrsleiter weder fahrlässig noch mutwillig gehandelt hat. Skyguide nimmt dieses wegweisende Urteil mit Erleichterung zur Kenntnis: Wer nach bestem Wissen und Gewissen arbeitet, kann Beobachtungen und Zwischenfälle weiterhin offen melden, ohne disziplinarische oder juristische Konsequenzen zu befürchten. Diese sogenannte Just Culture ist grundlegend für ein funktionierendes Meldewesen und für eine kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit in der Luftfahrt. Die Meldung von Separationsunterschreitungen erreicht bei skyguide heute regelmässig eine Quote von gegen 100%. Just Culture ist auch in anderen Bereichen, in denen die Sicherheit eine zentrale Rolle spielt, unverzichtbar für die laufende Verbesserung von Prozessen, Technologien und Kompetenzen.

Der Vorfall vom 15. März 2011

Am 15. März 2011 um 12.40 Uhr ereignete sich am Flughafen Zürich ein schwerer Vorfall mit Beteiligung der Flugsicherung. Zwei Maschinen erhielten kurz nacheinander eine Freigabe und setzten zum Start auf den sich kreuzenden Pisten 16 und 28 an. Die Maschine auf Piste 16 startete wie vorgesehen, während die Maschine auf Piste 28 den Start abbrach. Der Vorfall führte weder zu Personen- noch zu Sachschaden.

Strafverfahren

Gegen den diensthabenden Flugverkehrsleiter wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Er musste sich im Dezember 2014 und im April 2016 vor dem Bezirksgericht Bülach wegen Störung des öffentlichen Verkehrs verantworten. Der interne und der externe Untersuchungsbericht hatten keinen Anlass gegeben, disziplinarisch gegen den Flugverkehrsleiter vorzugehen.

Vereinfachung des Betriebs am Flughafen Zürich

Eine Verurteilung hätte keinen Beitrag zur Verbesserung der Flugsicherheit geleistet. Dazu braucht es am Flughafen Zürich eine Vereinfachung des Betriebs mit stabilen und möglichst kreuzungsfreien Konzepten am Boden wie in der Luft sowie einer entsprechenden Reduktion von problematischen lärmpolitischen Auflagen. Skyguide hat seit dem Vorfall vom 15. März 2011 aufgrund einer Sicherheitsüberprüfung am Flughafen Zürich diverse Massnahmen zur Minderung der Risiken eingeführt, soweit es der politische Rahmen erlaubt.

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