Etihad darf nicht mit airberlin

31.12.2015 RK
airberlin Etihad Airways
airberlin Etihad Airways (Foto: Hobby Verlag AG)

Ein Entscheid des Verwaltungsgerichts Braunschweig wird durch die zweite Kammer des Gerichts bestätigt, viele Codeshare Flüge zwischen airberlin und Etihad Airways werden verboten.

Das deutsche Luftfahrtbundesamt hat Mitte Jahr viele Codeshare Flüge zwischen airberlin und Etihad Airways ab Deutschland kurzerhand verboten. Diese Entscheidung wurde durch die beiden Airlines heftig angefochten, nun hat das Verwaltungsgericht von Braunschweig das einseitige Verdikt des deutschen Luftfahrtbundesamtes zum zweiten Mal bestätigt. 31 von 83 Codeshare Flüge zwischen airberlin und Etihad Airways sollen nun ab dem 16. Januar 2016 verboten sein.

Betroffen sind hauptsächlich Codeshare Verbindungen ab Berlin und Stuttgart, diese beiden Destinationen dürfen auch von Emirates von Dubai aus nicht angesteuert werden, da laut Luftfahrtabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten nur vier Ziele in Deutschland angeflogen werden dürfen und die sind mit München, Düsseldorf, Frankfurt und Hamburg durch Emirates schon ausgeschöpft.

Emirates Airlines möchte schon seit längerer Zeit die lukrativen Destinationen Stuttgart und Berlin in ihren Flugplan aufnehmen.

Etihad ist für airberlin ein wichtiger Teilhaber und Partner, daher verstehen wir den Entscheid vom deutschen Luftfahrtbundesamt nicht, diese wichtigen Codeshare Flüge zwischen airberlin und Etihad zu verbieten.

Seit Beginn 2012 hatten die deutschen Behörden alle Codeshare Flüge zwischen airberlin und ihrem wichtigen Partner und Geldgeber Etihad Airways genehmigt. airberlin erwirtschaftet mit den Etihad Codeshare Flügen nach eigenen Angaben jährlich 140 Millionen Euro Umsatz. Für den Winterflugplan haben Passagiere beider Airlines schon 82.000 Reisen auf diesen Routen gebucht.

Presseaussendung Verwaltungsgericht Braunschweig

Eilantrag von Etihad Airways ohne Erfolg

BRAUNSCHWEIG. Etihad Airways darf auf 31 Flugstrecken die sog. Code Share-Flüge mit Air Berlin ab dem 16. Januar 2016 bis zum Ablauf des Winterflugplans nicht mehr durchführen. Dies hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts in einem heute den Verfahrensbeteiligten zugeleiteten Beschluss auf den Eilantrag der Airline entschieden.

In dem Beschluss führen die Richterinnen und Richter aus, dass die Voraussetzungen der erforderlichen Betriebsgenehmigung für die umstrittenen Flugstrecken nicht erfüllt sind. Dazu hatte die Kammer das Luftverkehrsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten, das Protokoll über die Verhandlungen des Fluglinienplans und den Plan selbst auszulegen. Sie kam zu dem Ergebnis, dass die umstrittenen Flugstrecken von den zwischenstaatlichen Vereinbarungen nicht umfasst sind.

In dem vom Gericht zu entscheidenden Rechtsstreit ging es nur um das Code Sharing von Etihad Airways und Air Berlin auf 31 Flugstrecken. Die vom Luftfahrtbundesamt für den gesamten Winterflugplan genehmigten Code Share-Flüge auf über 50 weiteren Strecken waren nicht Gegenstand des Verfahrens.

Das Code Sharing ist ein Verfahren, bei dem sich zwei oder mehrere Fluggesellschaften einen Linienflug teilen. Jede der beteiligten Gesellschaften führt den Flug unter einer eigenen Flugnummer, dem Code. Das Verfahren ermöglicht den Fluggesellschaften, Flüge anzubieten, die sie gar nicht selbst durchführen. Das Luftfahrtbundesamt hatte in den vergangenen Flugplan-Perioden Code Share-Flüge von Etihad Airways und Air Berlin auch für die umstrittenen Strecken genehmigt, jedoch zuletzt bereits angekündigt, seine Entscheidungspraxis insoweit zu ändern, da man die zwischenstaatlichen Vereinbarungen nunmehr anders auslege. Für den aktuellen Winterflugplan beantragte Etihad Airways eine einstweilige Anordnung auf Erteilung einer vollumfänglichen Betriebsgenehmigung beim Verwaltungsgericht Braunschweig. Das Gericht beschloss zunächst durch Zwischenentscheidung im Oktober 2015, Etihad Airways sei die begehrte Genehmigung bis zum 8. November 2015 zu erteilen. Daraufhin genehmigte das Luftfahrtbundesamt die streitigen Verbindungen bis zum 15. Januar 2016. In der jetzt ergangenen Entscheidung der Kammer ging es um den noch verbleibenden Zeitraum des Winterflugplans (16. Januar bis 26. März 2016). Antragsgegnerin in dem Verfahren war die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Das Gericht hatte Air Berlin zu dem Verfahren beigeladen.

Gegen den Beschluss können die Verfahrensbeteiligten das Rechtsmittel der Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.

(Beschluss vom 29.12.2015, Aktenzeichen 2 B 369/15)

 

Stellungsnahme zu dem Entscheid von airberlin

Statement zur gerichtlichen Entscheidung über die Codeshare-Flüge mit Etihad Airways

Wir bedauern die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Braunschweig. Für unsere Kunden entstehen dadurch keine Nachteile. Alle bisher gebuchten Codeshare-Flüge von Etihad Airways und airberlin werden wie geplant durchgeführt. Unser zukünftiger gemeinsamer Flugplan bleibt dadurch unverändert buchbar. Auch alle Flüge über Abu Dhabi hinaus in das weltweite Etihad Airways Netzwerk werden weiter gemeinsam vermarktet. Wir stehen weiter für den Wettbewerb in Deutschland und für ein besseres Produktangebot für unsere Kunden.

Etihad Airways steht weiterhin zu airberlin. Wir werden unseren Partner bei allen Schritten unterstützen.

Der Kommentar dazu

Warum diese Codeshare Flüge zwischen airberlin und Etihad für das deutsche Verkehrsministerium ein Problem darstellen, verstehen wir nicht. Wahrscheinlich ist das Top Management der grössten deutschen Airline mit den Chefbeamten des Ministeriums Nachtessen gegangen und haben dort den Beamten ob der mächtigen Konkurrenz aus Abu Dhabi den Kopf voll gejammert.

Für die Kunden, die mit airberlin über die Drehscheibe Abu Dhabi einen Weiterflug mit Etihad Airways nach Asien, Afrika oder Australien gebucht haben, ist diese Zankerei wahrscheinlich auch nicht verständlich.

airberlin ist auf die enge Zusammenarbeit mit Etihad Airways angewiesen, falls diese Codeshare Flüge einseitig verboten würden, dann könnte die zweitgrösste Fluggesellschaft Deutschlands rascher als man denkt in eine überlebensbedrohliche Schieflage geraten.

Es ist mehr als bedenklich, dass in einer freien und liberalen Wirtschaft solche Massnahmen seitens eines Verkehrsministeriums nur ansatzweise erwogen werden.

Zurecht wehrt sich Etihad Chef James Hogan gegen das Vorgehen der Behörden. Wir finden es schade, dass die Geschäftsleitung der grössten deutschen Fluggesellschaft einen solchen Druck auf das Verkehrsministerium ausübt, um einen solch riskanten Bruch in einer freien Wirtschaftsordnung zu forcieren.

Für den freien Markt und die Kunden ist zu hoffen, dass die Codeshare Flüge zwischen airberlin und Etihad weitergeführt werden können.

Capt. Robert Kühni

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