BAZL will Genf neue Verordnung auferlegen

13.11.2018 PS
Flughafen Genf
Flughafen Genf (Foto: Flughafen Genf)

Der Genève Aéroport reagiert auf die Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über die Flughafengebühren.

Mit einer gewissen Besorgnis hat der Genève Aéroport die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Revision der Verordnung über die Flughafengebühren durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zur Kenntnis genommen.

Diese Verordnung regelt die Festlegung und die Erhebung von Gebühren der Flughäfen gegenüber den Fluggesellschaften für die Benutzung der dem Flugbetrieb dienenden Flughafeneinrichtungen und für den Zugang zu diesen Einrichtungen.

Im Allgemeinen ermöglichen diese Gebühren den Flughäfen einen Beitrag zur Finanzierung der Infrastruktur und deren Konformität zu leisten. In diesem Sinne sind sie für die Entwicklung und die nachhaltige Finanzierung des Flughafens von grundlegender Bedeutung.

Was den Genève Aéroport betrifft, so stellen diese Gebühren einen wichtigen Teil des Umsatzes dar, genauso wie die Einnahmen aus kommerziellen Tätigkeiten. Auf den Genève Aéroport kommt in den nächsten Jahren ein grosser Investitionsbedarf zu, angesichts der Notwendigkeit der Modernisierung der Infrastruktur, um den aktuellen und künftigen Anforderungen des Flughafens gerecht zu werden.

Derzeit basiert die Berechnung der Gebühren auf der Deckung der Kosten im Zusammenhang mit dem Luftfahrtgeschäft – ein Betrag, von dem ein Teil aus nicht aeronautischen Einnahmen besteht. Der Wille der Anrechnung eines grösseren Teils der nicht aeronautischen Einnahmen auf die Finanzierung des Luftfahrgeschäfts, wie im Vernehmlassungsentwurf für die neue Verordnung vorgeschlagen, würde zu einer deutlichen Einschränkung der zukünftigen Investitionskapazitäten des Genève Aéroport führen.

Dies würde sich negativ auf die vom Flughafen erbrachte Service- und Dienstleistungsqualität auswirken sowie auf dessen Möglichkeiten zur Schaffung einer Infrastruktur zur Minderung der Lärmbelästigung für die Anwohner. Im Übrigen wären die gesamte Gemeinschaft des internationalen Genf sowie die Unternehmen in der Region davon betroffen, da der Genève Aéroport nicht mehr in der Lage wäre den Erwartungen dieser Schlüsselakteure zu entsprechen; diese Verschlechterung des Angebots wäre für den Genève Aéroport, hinsichtlich der Kapazität die Konzession des Bundes in vollem Umfang zu erfüllen, nicht ohne Folgen.

Der Genève Aéroport nimmt selbstverständlich an der Vernehmlassung teil, um dem BAZL seinen Standpunkt zu erläutern.

Flughafen Genf

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